Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die
vertraglichen Beziehungen der Hebammen aus der Praxisgemeinschaft Hebammen im Berkelgrün "HiB" und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammen aus der Praxisgemeinschaft Hebammen im Berkelgrün "HiB" und der
Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (HebGO NRW).
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Praxisgemeinschaft Hebammen im Berkelgrün "HiB" sind die Leistungen der
von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener
Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die
nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die
entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
(1) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.:
(2) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über
die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, z.B.
• mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
• mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes (abzüglich
2 Besuche/Tag während des Klinikaufenthaltes)
• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und
zwölf Wochen nach der Geburt
• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der
leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
(3) Die behandelnde Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der
Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnen die Hebammen der Praxisgemeinschaft Hebammen im Berkelgrün "HiB" die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten
Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen
Rechts, die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch
genommen werden (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebammen im Berkelgrün "HiB" nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammen im Berkelgrün "HiB" nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der
Privatgebührenordnung des Bundeslandes NRW (HebGO NRW). Die Leistungsempfängerin ist
selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,00 € berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist
ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit einer Hebamme der Praxisgemeinschaft Hebammen im Berkelgrün "HiB" vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6. Terminverlegung:
(1) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer
Toleranzzeit von +/- 30 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen
Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann. Die Hebamme ist berechtigt, aus
berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu
verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In
diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Versicherten einen neuen Termin. In
dringenden Fällen wendet sich die Versicherte unverzüglich an eine Kinderärztin / einen
Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf
unter 112.
(2) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es
sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden
muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung
langfristig im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine können daher in der Regel nicht neu
vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Versicherte folgendes:
(3) Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche
Termine. Die Versicherte verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin
einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Versicherten nicht
wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht
anzutreffen war, ist die Versicherte verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende
Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der
Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht
wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr die geplanten Leistungen
- ggf. nebst Wegegeld - nach Maßgabe des Absatzes 7 in Rechnung gestellt. Etwas anderes
gilt nur dann, wenn die Versicherte das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Mit nachfolgender
Unterschrift erklärt sich die Versicherte mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar
ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar
gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
5. Sprechzeiten und Erreichbarkeit:
(1) Eine feste Telefonsprechstunde findet nicht statt, da sich jede Hebamme in laufenden Terminen befindet. Am einfachsten ist die Kontaktaufnahme per Kontaktformular oder E-Mail: hib.coesfeld@t-online.de.
Hinterlassene Nachrichten werden in zumutbaren Zeitabständen von einer der Hebamme gelesen und bearbeitet.
(2) Am Wochenende ist die Praxis und jede Hebamme nicht zu erreichen.
Bei Fragen oder Terminverschiebung wenden Sie sich bitte an die jeweils betreffende Hebamme (je nach Kursleitung), jederzeit per Mail:
Angelika Bomas: a_bergeest@hotmail.de
Birte Beine: birte.beine@gmx.de
Brigitta Heggelmann: b-heggelmann@t-online.de
Dorothee Grösbrink: Dorothee-groesbrink@web.de
Jasmin Weber: jasmin.weber77@web.de
Kristina Kammerer: Kristina.Kammerer@web.de
Monika Schultewolter: hebamme.monika.schultewolter@gmail.com
Nele Kolski: hebamme.nele.kolski@t-online.de
Rike Dillmann: rike-hebamme@web.de
Sabine Bartsch: sabine.bartsch@gmx.net
8. Anspruch auf Hausbesuche:
(1)Frauen/Familien, die sich über die Wochenbettambulanz angemeldet haben, haben keinen Anspruch auf
Hausbesuche. Diese sind nur für Bestandskunden im Leistungsumfang enthalten.
Die Praxisgemeinschaft Hebammen im Berkelgrün ist ein Zusammenschluß selbstständiger Hebammen.
Mit Ihrer Anmeldung schließen Sie einen Vertrag mit der jeweiligen Kursleiterin als selbstständig abrechnender Hebamme ab.
Jede Hebamme/Kursleiterin arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich und rechnet selbst mit den Krankenkassen/den behandelten Frauen ab und ist berufshaftpflichtig versichert.
Eine gegenseitige Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Interessentin/Teilnehmerin und den freiberuflichen Hebammen der Praxisgemeinschaft der Hebammen im Berkelgrün (im folgenden: „HiB“ genannt) in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages. Die Leistungen der Praxisgemeinschaft HiB (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Praxisgemeinschaft HiB: www.hebammen-hib.de.
2. Vertragsschluss
Die Ankündigung eines Kurses durch die Praxisgemeinschaft HiB auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist zunächst unverbindlich.Eine Anmeldung zu Kursen mit freien Plätzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem auf der Internetseite der Praxisgemeinschaft HiB. Mit Buchung des Kurses erklärt die Interessentin, dass sie die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Kenntnis genommen hat.
Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein.
Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite: www.hebammen-hib.de Bezug genommen.
Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Praxisgemeinschaft HiB. Mit Zusendung dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag rechtsgültig zustande.
Erst mit der Bestätigung der Kursplatzreservierung per automatisierter E-Mail-Funktion wird der Kursplatz von der Praxisgemeinschaft HiB fest zugesagt.
Die Kommunikation zwischen der Praxisgemeinschaft HiB und der Teilnehmerin erfolgt überwiegend per automatisierter E-Mail. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Praxisgemeinschaft HiB eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Kontakt-u. Versichertendaten mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Hebamio Online-Buchungsprogrammes angezeigt.
3. Kursangebot und Kursort
(1) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Praxisgemeinschaft HiB vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
4. Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
(1) Die Praxisgemeinschaft HiB behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet.
(2) Kann die Praxisgemeinschaft Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann nicht garantiert werden.
(3) Die Kursleitung erfolgt durch unterschiedliche Hebammen.
5. Höhe und Zahlung Kursgebühren/Partnerbeitrag Geburtsvorbereitung
(1) Die Zahlung des Partnerbeitrages in Höhe von 80,00€ muss bis spätestens 14 Tage nach der Kursbuchung per Überweisung erfolgen. Die Zahlung des Partnerbeitrages im Geburtsvorbereitungskurs ist verpflichtend, auch wenn die Begleitung nicht am Kurs teilnimmt/anwesend sein kann. Die Hebamme behält sich vor pro versäumter Kursstunde den entsprechenden Satz gem. HebGO NRW einzubehalten.
(2) Die Kursgebühr für die Schwangere wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
(3) Privat versicherte Teilnehmerinnen (Selbstzahlerinnen) erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren, gemäß der aktuellen privaten Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes NRW (1,8-facher Satz). Diese ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird.
6. Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch.
7. Körperlich geeigneter Zustand zur Kursteilnahme und Aufklärungspflicht
(1) Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, gesund zum Kurs zu erscheinen.
(2) Der Kursleiterin sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
8. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Praxisgemeinschaft HiB weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
9. Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
(1) Eine Stornierung/Kündigung ist bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn möglich.
(2) Bei ganz ausbleibender Stornierung / Widerruf oder Fernbleiben von Kurseinheiten erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und den vollständigen Partnerbeitrag, auch wenn der Kurs von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird.
Hinweis: Sollte eine Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so kann die Teilnehmerin versuchen, sich den von der Praxisgemeinschaft in Rechnung gestellten Betrag, von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Praxisgemeinschaft übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(3) Abwesenheit an Kursstunden zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise lt. HebGebO nach sich. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
(4) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere dritte Personen durchgeführt hat.
(5) Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Es werden nur Stornierungen berücksichtigt, deren Eingang von der Praxisgemeinschaft HiB schriftlich bestätigt wurde.
10. Bild,- Film- und Tonaufnahmen und Nutzungsrechte
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Praxisgemeinschaft HiB.
11. Beschädigung von Eigentum von Teilnehmer*innen
(1) Die Praxisgemeinschaft HiB übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmer*innen (z.B. Brillen, Smartphones, etc.), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Die Praxisgemeinschaft übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.
12. Beschädigung der Gesundheit
(1) Die Praxisgemeinschaft übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Coesfeld.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.